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Ummeldung in anderes Bundesland: Das ist zu beachten

Ein Umzug oder Fahrzeugkauf über Bundeslandgrenzen wirft Fragen zur Ummeldung auf. Dank bundesweiter Kennzeichenmitnahme ist der Vorgang heute deutlich einfacher. Wir erklären den Ablauf.

Kennzeichen behalten oder wechseln?

Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme dürfen Sie Ihr Kennzeichen auch bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland behalten. Ein neues Ortskürzel ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Wer dennoch ein neues Wunschkennzeichen möchte, kann dies bei der Ummeldung beantragen.

Benötigte Unterlagen

Für die Ummeldung benötigen Sie Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, einen gültigen Ausweis mit aktueller Anschrift, eine eVB-Nummer und den Nachweis der Hauptuntersuchung.

Bei einem gleichzeitigen Halterwechsel kommt ein Kaufvertrag hinzu.

Ablauf und Service

Die Ummeldung erfolgt bei der Zulassungsstelle am neuen Wohnort. Bei Fahrzeugen ab 2015 ist teilweise auch eine Online-Ummeldung über i-Kfz möglich.

Um Wartezeiten und Behördengänge zu vermeiden, übernehmen wir die bundesweite Ummeldung Ihres Fahrzeugs gerne komplett.

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Unser Service erledigt Ihre Kfz-Zulassung innerhalb von 24 Stunden – ohne Wartezeit und ohne Behördengang.

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