Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich
Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in eine andere Stadt behalten – selbst wenn das Ortskürzel dann nicht mehr zum Wohnort passt.
Sie müssen also nicht mehr zwingend neue Schilder kaufen. Das gilt sowohl beim reinen Umzug als auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Bezirk.
Umzug ohne Halterwechsel
Ziehen Sie um und behalten Ihr Fahrzeug, müssen Sie die Adresse in den Fahrzeugpapieren aktualisieren lassen. Bei einem Umzug innerhalb desselben Bezirks genügt oft die Anschriftenänderung.
Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk erfolgt eine Ummeldung, das Kennzeichen kann aber beibehalten werden.
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen Personalausweis mit neuer Adresse (oder Meldebescheinigung), Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie eine aktuelle eVB-Nummer. Bei behaltenen Kennzeichen sind keine neuen Schilder nötig.
Gerne übernehmen wir die Ummeldung nach Ihrem Umzug – ohne Behördengang und Wartezeit.
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