HomeInfoKennzeichen mitnehmen bei Umzug: So geht es
Halterwechsel 5 Min. Lesezeit

Kennzeichen mitnehmen bei Umzug: So geht es

Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kfz-Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk behalten. Das spart Kosten für neue Schilder. Wir erklären, was bei einem Umzug mit und ohne Halterwechsel zu beachten ist.

Kennzeichenmitnahme bundesweit möglich

Seit der bundesweiten Kennzeichenmitnahme können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen auch nach einem Umzug in eine andere Stadt behalten – selbst wenn das Ortskürzel dann nicht mehr zum Wohnort passt.

Sie müssen also nicht mehr zwingend neue Schilder kaufen. Das gilt sowohl beim reinen Umzug als auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens aus einem anderen Bezirk.

Umzug ohne Halterwechsel

Ziehen Sie um und behalten Ihr Fahrzeug, müssen Sie die Adresse in den Fahrzeugpapieren aktualisieren lassen. Bei einem Umzug innerhalb desselben Bezirks genügt oft die Anschriftenänderung.

Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk erfolgt eine Ummeldung, das Kennzeichen kann aber beibehalten werden.

Benötigte Unterlagen

Sie benötigen Personalausweis mit neuer Adresse (oder Meldebescheinigung), Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sowie eine aktuelle eVB-Nummer. Bei behaltenen Kennzeichen sind keine neuen Schilder nötig.

Gerne übernehmen wir die Ummeldung nach Ihrem Umzug – ohne Behördengang und Wartezeit.

Zulassung schnell erledigen lassen

Unser Service erledigt Ihre Kfz-Zulassung innerhalb von 24 Stunden – ohne Wartezeit und ohne Behördengang.

Jetzt online beantragen

Weiterführende Artikel