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Halterwechsel 6 Min. Lesezeit

Ummeldung beim Halterwechsel: Alles Wichtige 2026

Wenn Sie ein Gebrauchtwagen kaufen, müssen Sie das Fahrzeug auf Ihren Namen ummelden. Dieser Vorgang wird als Halterwechsel oder Ummeldung bezeichnet. Was genau dabei zu tun ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie den Prozess möglichst einfach gestalten – all das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Was ist eine Ummeldung beim Halterwechsel?

Bei einem Halterwechsel wird ein bereits zugelassenes Fahrzeug von einem Eigentümer auf einen anderen übertragen. Der neue Fahrzeughalter muss das Fahrzeug bei der für seinen Wohnort zuständigen Zulassungsstelle auf sich ummelden. Dabei wird ein neues Kennzeichen zugeteilt oder – sofern möglich – das alte übernommen.

Die Ummeldung muss in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach dem Eigentumsübergang erfolgen. Wer das versäumt, riskiert eine Ordnungswidrigkeitsstrafe. Außerdem haftet der Vorbesitzer solange steuer- und versicherungsrechtlich für das Fahrzeug, bis die Ummeldung vollständig abgeschlossen ist.

Welche Unterlagen brauche ich für die Ummeldung?

Für die Ummeldung beim Halterwechsel benötigen Sie als neuer Halter folgende Dokumente: Personalausweis oder Reisepass (des neuen Halters), Fahrzeugschein (ZB I – Zulassungsbescheinigung Teil I), Fahrzeugbrief (ZB II – Zulassungsbescheinigung Teil II), eVB-Nummer einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung sowie das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.

Falls das Fahrzeug hauptuntersuchungspflichtig ist und die letzte HU mehr als 24 Monate zurückliegt (oder das Datum abgelaufen ist), ist außerdem ein aktueller Prüfbericht der TÜV/DEKRA erforderlich.

Kann ich das alte Kennzeichen behalten?

Grundsätzlich ist es möglich, das Kennzeichen des Vorbesitzers zu übernehmen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Kennzeichen stammt aus demselben Zulassungsbezirk und der Vorbesitzer erklärt sein Einverständnis zur Kennzeichenübertragung (durch entsprechende Abmeldung mit Reservierung).

Alternativ können Sie auch ein Wunschkennzeichen beantragen. Dieses kostet eine zusätzliche Gebühr, ermöglicht aber eine persönliche Note bei der Auswahl des Kennzeichens.

Schritt-für-Schritt: Die Ummeldung

1. Kaufvertrag abschließen und Fahrzeugdokumente vom Vorbesitzer erhalten (ZB I und ZB II).

2. eVB-Nummer bei Ihrer Kfz-Versicherung anfragen. Diese erhalten Sie in der Regel sofort per E-Mail oder telefonisch.

3. Zulassungsstelle aufsuchen oder unseren Online-Service nutzen. Bei uns reichen Sie alle Unterlagen digital ein.

4. Kennzeichen auswählen und neue Fahrzeugpapiere erhalten.

5. Fahrzeug mit neuen Kennzeichen in Betrieb nehmen.

Was kostet eine Ummeldung?

Die behördlichen Gebühren für eine Ummeldung liegen je nach Gemeinde bei ca. 26–30 €. Hinzu kommen ggf. Kosten für neue Kennzeichen (ca. 20–30 €) und bei einem Wunschkennzeichen weitere 10–12 €.

Unser Online-Zulassungsservice für die Ummeldung kostet ab 119 € – inklusive aller Gebühren und ohne versteckte Kosten. Sie sparen Zeit und den lästigen Behördengang.

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