Warum ist eine Kfz-Versicherung Pflicht?
In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PflVG). Sie schützt Dritte, die durch Ihren Pkw zu Schaden kommen, und stellt sicher, dass Unfallgeschädigte immer entschädigt werden können – auch wenn der Unfallverursacher keine eigenen Mittel hat.
Ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung darf kein Fahrzeug in Deutschland zugelassen oder bewegt werden. Die Zulassungsstelle prüft das Bestehen der Versicherung über die eVB-Nummer, bevor sie die Zulassung erteilt.
Welche Versicherungsarten gibt es?
Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflicht): Deckt Schäden ab, die Sie anderen zufügen. Gesetzlich vorgeschrieben.
Teilkaskoversicherung (freiwillig): Deckt Schäden am eigenen Fahrzeug durch Diebstahl, Elementarschäden, Brand, Glasbruch und Wildunfälle.
Vollkaskoversicherung (freiwillig): Deckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismus.
Wann endet die Versicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist an die Zulassung des Fahrzeugs gekoppelt. Sie endet nicht automatisch bei einem Verkauf oder einer Abmeldung – Sie müssen sie aktiv kündigen. Andernfalls läuft der Vertrag weiter und Sie zahlen Beiträge für ein Fahrzeug, das Sie nicht mehr nutzen.
Bei Abmeldung des Fahrzeugs sollten Sie daher gleichzeitig Ihre Kfz-Versicherung kündigen oder auf ein neues Fahrzeug übertragen lassen.
Tipps zum Versicherungsvergleich
Die Kfz-Versicherungsprämien variieren stark je nach Anbieter, Fahrzeugtyp, Regionalklasse und persönlicher Schadensfreiheitsklasse. Nutzen Sie Online-Vergleichsportale (CHECK24, Verivox, Huk24) um günstige Tarife zu vergleichen. Ein Wechsel zum Jahresende (Stichtag 30. November) ist besonders einfach möglich.
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