Was ist i-Kfz?
i-Kfz steht für "internetbasierte Fahrzeugzulassung". Es ist ein bundesweites Verfahren, das es Fahrzeughaltern ermöglicht, bestimmte Zulassungsvorgänge vollständig online über das Portal des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) oder über angeschlossene Dienstleister abzuwickeln. Bisher sind folgende Vorgänge online möglich: Außerbetriebsetzung (Abmeldung), Wiederzulassung und unter bestimmten Umständen Umschreibung (Halterwechsel).
Welche Voraussetzungen gibt es?
Für die Online-Zulassung über i-Kfz benötigen Sie: einen elektronischen Personalausweis (ePA) oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit entsprechender App (AusweisApp2), die Sicherheitscodes aus dem Fahrzeugschein (ZB I) und dem Fahrzeugbrief (ZB II) sowie eine gültige eVB-Nummer.
Nicht alle Fahrzeuge eignen sich für das i-Kfz-Verfahren. Ältere Fahrzeuge ohne Sicherheitscodes auf den Fahrzeugdokumenten können nicht vollständig online zugelassen werden.
Was sind die Grenzen des i-Kfz-Verfahrens?
Nicht alle Zulassungsvorgänge sind online möglich. Neuzulassungen erfordern weiterhin oft den persönlichen Besuch beim Straßenverkehrsamt oder die Beauftragung eines Zulassungsdienstleisters. Auch Sonderfälle wie Fahrzeuge mit Hauptuntersuchungsrückstand oder besondere Fahrzeugklassen (z.B. Oldtimer) können nicht vollständig online bearbeitet werden.
Unser Service als Alternative
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