Ablauf der Zweitwagen-Zulassung
Die Zulassung eines Zweitwagens läuft wie jede andere Zulassung ab. Sie benötigen die üblichen Unterlagen: Ausweis, eVB-Nummer, Fahrzeugpapiere, HU-Nachweis und ein SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Auf Wunsch können Sie für den Zweitwagen ein eigenes Wunschkennzeichen wählen.
Versicherung und SF-Klasse
Viele Versicherer bieten für den Zweitwagen eine günstige Einstufung an, oft ab Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 statt SF 0. Dadurch ist der Zweitwagen günstiger versichert als ein Erstwagen ohne Rabatt.
In manchen Fällen lässt sich ein angesammelter Schadenfreiheitsrabatt sogar auf den Zweitwagen übertragen.
Steuer und Kosten im Blick
Die Kfz-Steuer richtet sich wie beim Erstwagen nach Hubraum und Schadstoffausstoß. Ein Zweitwagen bedeutet also eine zusätzliche jährliche Steuerlast.
Wer den Zweitwagen nur saisonal nutzt, kann mit einem Saisonkennzeichen zusätzlich Steuer und Versicherung sparen.
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