Was ist ein Wunschkennzeichen?
Ein Wunschkennzeichen ist ein amtliches Kraftfahrzeugkennzeichen, bei dem Sie innerhalb bestimmter Regeln die Buchstaben- und Zahlenkombination selbst wählen können. Es hat den gleichen rechtlichen Status wie ein normales Kennzeichen – nur mit dem Unterschied, dass Sie die Kombination bestimmen.
Das Wunschkennzeichen setzt sich zusammen aus dem Unterscheidungszeichen des Zulassungsbezirks (z.B. B für Berlin, HH für Hamburg), ein bis drei Buchstaben (frei wählbar) und ein bis vier Ziffern (frei wählbar).
Welche Kombinationen sind erlaubt?
Nicht alle Kombinationen sind genehmigungsfähig. Verboten sind: Kombinationen, die verfassungsfeindliche oder nationalsozialistische Abkürzungen bilden (z.B. HH 18, SA 44, SS), Kombinationen, die bereits vergeben sind, sowie Kombinationen, die gegen die StVZO verstoßen.
Die Zulassungsstellen führen Sperrlisten mit verbotenen Kombinationen. Im Zweifelsfall lässt sich vorab prüfen, ob eine Kombination verfügbar und zulässig ist.
Wie beantrage ich ein Wunschkennzeichen?
Viele Städte und Gemeinden ermöglichen die Online-Reservierung eines Wunschkennzeichens über die Webseite der Zulassungsstelle. Das Kennzeichen wird dann für einen begrenzten Zeitraum (meist 3–6 Monate) reserviert. Innerhalb dieser Frist müssen Sie die Zulassung abschließen.
Unser Online-Zulassungsservice unterstützt Sie bei der Beantragung des Wunschkennzeichens. Sie nennen uns einfach Ihre Wunschkombination und wir kümmern uns um alles Weitere.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Die Bearbeitungsgebühr für ein Wunschkennzeichen liegt je nach Gemeinde bei ca. 10–15 € zusätzlich zur normalen Zulassungsgebühr. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichenschilder selbst (ca. 20–30 €).
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