Was ist ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, das für maximal 5 Tage ausgestellt wird. Es enthält ein aufgedrucktes Ablaufdatum und ist an dieses spezifische Fahrzeug gebunden. Nach Ablauf der Frist darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Das Kurzzeitkennzeichen wird üblicherweise für folgende Zwecke genutzt: Überführungsfahrten beim Kauf eines Gebrauchtwagens, Fahrt zum TÜV oder zur Hauptuntersuchung, Probefahrten vor dem Kauf und Transport eines Fahrzeugs zum Händler oder in die Werkstatt.
Welche Unterlagen benötige ich?
Für die Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens benötigen Sie: Personalausweis oder Reisepass, Kfz-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen), Fahrzeugdokumente (ZB I/ZB II oder Fahrzeugbrief, sofern vorhanden), sowie den TÜV-Bericht oder die Hauptuntersuchungsbescheinigung (bei HU-pflichtigen Fahrzeugen).
Wichtig: Die Versicherung muss speziell für ein Kurzzeitkennzeichen abgeschlossen werden. Eine normale Kfz-Versicherung gilt dafür in der Regel nicht.
Was darf ich mit einem Kurzzeitkennzeichen tun?
Mit einem Kurzzeitkennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug für die im Antrag genannten Zwecke auf öffentlichen Straßen bewegen. Nicht erlaubt sind: kommerzielle Fahrten (z.B. Lieferungen), Nutzung nach Ablauf des Gültigkeitsdatums sowie die Nutzung für andere Fahrzeuge (das Kennzeichen ist fahrzeuggebunden).
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die behördliche Gebühr liegt bei ca. 10–15 €. Hinzu kommt die Kfz-Versicherung für den Kurzzeitraum, die je nach Anbieter 20–50 € kostet. Unser Service für Kurzzeitkennzeichen kostet ab 89 € – inklusive aller Gebühren und Koordination.
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