Was bedeutet Stilllegung?
Die Stilllegung – korrekt Außerbetriebsetzung – bedeutet, dass ein Fahrzeug offiziell abgemeldet wird und nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen darf. Kfz-Steuer und Versicherungspflicht entfallen ab dem Abmeldedatum.
Das Kennzeichen wird entwertet, bleibt aber in der Regel bis zu zwölf Monate für eine Wiederzulassung reserviert.
Ablauf und Unterlagen
Für die Stilllegung benötigen Sie Fahrzeugschein, Kennzeichen und einen Ausweis. Bei Fahrzeugen ab 2015 ist die Außerbetriebsetzung auch online über das i-Kfz-Portal möglich.
Nach der Abmeldung darf das Fahrzeug nur noch auf privatem Grund abgestellt werden. Für Fahrten wäre eine erneute Zulassung oder ein Kurzzeitkennzeichen nötig.
Wiederzulassung nach Stilllegung
Wird das Fahrzeug innerhalb der Reservierungsfrist wieder angemeldet, können Sie oft das alte Kennzeichen behalten. Sie benötigen eine gültige HU und eine neue eVB-Nummer.
Ist die Reservierungsfrist abgelaufen, wird das Fahrzeug wie bei einer Neuzulassung behandelt. Gerne übernehmen wir Stilllegung und Wiederzulassung für Sie.
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