Voraussetzungen für das H-Kennzeichen
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein, weitgehend dem Originalzustand entsprechen und sich in einem guten, gepflegten Zustand befinden. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung.
Umbauten sind nur zulässig, wenn sie zeitgenössisch und innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erstzulassung üblich waren. Moderne Anbauteile führen in der Regel zur Ablehnung.
Das Oldtimer-Gutachten nach Paragraf 23 StVZO
Für das H-Kennzeichen benötigen Sie ein Gutachten einer anerkannten Prüforganisation (TÜV, DEKRA, GTÜ). Der Prüfer bewertet Originalität, Zustand und historischen Wert.
Das Gutachten kostet je nach Prüforganisation zwischen 100 und 200 Euro. Zusätzlich ist eine gültige Hauptuntersuchung erforderlich.
Steuer- und Versicherungsvorteile
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen gilt ein pauschaler Kfz-Steuersatz von 191,73 Euro pro Jahr (Pkw), unabhängig von Hubraum und Schadstoffklasse. Für Oldtimer mit großem Motor ist das ein erheblicher Vorteil.
Auch Oldtimer-Versicherungen sind oft günstig, da diese Fahrzeuge gepflegt und selten gefahren werden. Häufig ist eine jährliche Kilometerbegrenzung Voraussetzung.
Umweltzonen und Nutzung
Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen unabhängig von ihrer Schadstoffklasse in alle Umweltzonen einfahren – auch ohne Umweltplakette. Das gilt ebenso für das rote 07-Kennzeichen.
Eine alltägliche Nutzung ist erlaubt, das H-Kennzeichen ist nicht auf bestimmte Anlässe beschränkt.
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