Wer bekommt ein E-Kennzeichen?
Anspruch haben reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge sowie Plug-in-Hybride, die eine elektrische Mindestreichweite von 40 Kilometern haben oder weniger als 50 g CO2 pro Kilometer ausstoßen.
Das E-Kennzeichen ist am angehängten Buchstaben E hinter der Erkennungsnummer zu erkennen.
Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen?
Die konkreten Vorteile legen die Kommunen fest. Häufig sind das kostenloses oder vergünstigtes Parken, das Laden an öffentlichen Ladesäulen sowie die Freigabe von Busspuren.
Auch bei Einfahrtbeschränkungen in Umweltzonen oder bei möglichen Dieselfahrverboten sind Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bevorteilt.
So beantragen Sie das E-Kennzeichen
Das E-Kennzeichen wird bei der Zulassung oder nachträglich bei der Zulassungsstelle beantragt. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Fahrzeugpapieren.
Die Zulassung selbst unterscheidet sich nicht von einem regulären Kennzeichen – lediglich der Zusatz E kommt hinzu. Gerne übernehmen wir die Zulassung Ihres Elektrofahrzeugs komplett für Sie.
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